1. Möglichkeit über eine Ausbildung:
- Ausbildung als Schuhfertiger/-in, Schuhmacher/-in, Orthopädie-Schuhmacher/-in
- Fachkraft für Lederverarbeitung und Berufspraxis (mind. 12 Monate) (siehe FAQ)
- Kaufmännische Ausbildung in einem Schuhunternehmen und Berufspraxis in der Schuhherstellung (siehe FAQ)
2. Möglichkeit:
- Berufspraxis in der Schuhherstellung (mind. 5 Jahre)
3. Möglichkeit:
- andere Berufsausbildung (siehe FAQ)
- Berufspraxis in der Schuhherstellung (mind. 12 – 24 Monate)
Für ausländische Bewerber gilt zusätzlich:
Nicht-EU-Mitglieder müssen nach erfolgter Zulassung zum Fachschulstudium eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (Visum).