1. Möglichkeit über eine Ausbildung:

- Ausbildung als Schuhfertiger/-in, Schuhmacher/-in, Orthopädie-Schuhmacher/-in

- Fachkraft für Lederverarbeitung und Berufspraxis (mind. 12 Monate) (siehe FAQ)

- Kaufmännische Ausbildung in einem Schuhunternehmen und Berufspraxis in der Schuhherstellung (siehe FAQ)

2. Möglichkeit:

- Berufspraxis in der Schuhherstellung (mind. 5 Jahre)

3. Möglichkeit:

- andere Berufsausbildung (siehe FAQ)

- Berufspraxis in der Schuhherstellung (mind. 12 – 24 Monate)

Für ausländische Bewerber gilt zusätzlich:

Nicht-EU-Mitglieder müssen nach erfolgter Zulassung zum Fachschulstudium eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (Visum).